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Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA)

Entwurf zur anwaltlichen Prüfung.

1. Lizenz

Der Anbieter ([Name/Firma]) räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software „JuDi" auf den eigenen Geräten zu installieren und zu nutzen. Die Solo-Lizenz berechtigt zur Nutzung durch eine natürliche Person auf bis zu [3] eigenen Geräten (macOS/iOS); Kanzleilizenzen richten sich nach der vereinbarten Platzzahl.

2. Testphase

Die Software darf 14 Tage ab Erstinstallation unentgeltlich getestet werden. Nach Ablauf ist für die weitere Nutzung ein Lizenzschlüssel erforderlich.

3. Beschränkungen

Untersagt sind Weitergabe, Vermietung und öffentliche Bereitstellung des Lizenzschlüssels, das Entfernen von Schutzmechanismen sowie Reverse Engineering außerhalb der gesetzlich zwingend zugelassenen Fälle (§§ 69d, 69e UrhG).

4. Lokale Verarbeitung; keine Wartungspflicht des Geräts

Die Software verarbeitet Diktate ausschließlich lokal. Der Lizenznehmer ist für Gerätesicherheit, Betriebssystem-Updates und Datensicherung seiner lokal gespeicherten Diktate selbst verantwortlich.

5. Berufliche Eigenverantwortung

Die Software unterstützt bei Erkennung und Formatierung juristischer Texte, ersetzt jedoch keine fachliche Prüfung. Ausgaben — insbesondere Normzitate, Beträge und Fristen — sind vor Verwendung zu prüfen. Die berufs- und haftungsrechtliche Verantwortung des Lizenznehmers bleibt unberührt.

6. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die Regelungen der AGB. Für unentgeltliche Testversionen haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 521 BGB analog).

7. Laufzeit und Beendigung

Kauflizenzen sind zeitlich unbegrenzt; Abolizenzen gelten für die gewählte Laufzeit. Bei schwerwiegenden Lizenzverstößen kann der Anbieter die Lizenz außerordentlich kündigen.

Stand: [Datum]