Entwurf zur anwaltlichen Prüfung.
Der Anbieter ([Name/Firma]) räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software „JuDi" auf den eigenen Geräten zu installieren und zu nutzen. Die Solo-Lizenz berechtigt zur Nutzung durch eine natürliche Person auf bis zu [3] eigenen Geräten (macOS/iOS); Kanzleilizenzen richten sich nach der vereinbarten Platzzahl.
Die Software darf 14 Tage ab Erstinstallation unentgeltlich getestet werden. Nach Ablauf ist für die weitere Nutzung ein Lizenzschlüssel erforderlich.
Untersagt sind Weitergabe, Vermietung und öffentliche Bereitstellung des Lizenzschlüssels, das Entfernen von Schutzmechanismen sowie Reverse Engineering außerhalb der gesetzlich zwingend zugelassenen Fälle (§§ 69d, 69e UrhG).
Die Software verarbeitet Diktate ausschließlich lokal. Der Lizenznehmer ist für Gerätesicherheit, Betriebssystem-Updates und Datensicherung seiner lokal gespeicherten Diktate selbst verantwortlich.
Die Software unterstützt bei Erkennung und Formatierung juristischer Texte, ersetzt jedoch keine fachliche Prüfung. Ausgaben — insbesondere Normzitate, Beträge und Fristen — sind vor Verwendung zu prüfen. Die berufs- und haftungsrechtliche Verantwortung des Lizenznehmers bleibt unberührt.
Es gelten die Regelungen der AGB. Für unentgeltliche Testversionen haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 521 BGB analog).
Kauflizenzen sind zeitlich unbegrenzt; Abolizenzen gelten für die gewählte Laufzeit. Bei schwerwiegenden Lizenzverstößen kann der Anbieter die Lizenz außerordentlich kündigen.
Stand: [Datum]